Bis 80 % Ihrer ISO-Beratung werden gefördert.
Viele KMU wissen nicht, dass ISO-Beratung bezuschusst werden kann — durch BAFA, Länderprogramme und EU-Mittel. Ich prüfe Ihre Optionen im kostenlosen Erstgespräch und übernehme die Antragstellung.
Was sind Fördermittel für ISO-Beratung?
Bund, Länder und die EU fördern betriebliche Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel dieser Programme ist es, KMU beim Aufbau professioneller Managementsysteme zu unterstützen — und damit Wettbewerbsfähigkeit, Qualität und Nachhaltigkeit zu stärken.
ISO-Beratung gilt in der Regel als förderungsfähige Unternehmensberatung. Das bedeutet: Ein Teil des Beratungshonorars wird vom Staat übernommen — je nach Programm zwischen 30 % und 80 %.
Der entscheidende Punkt: Die meisten Förderanträge müssen vor dem Start der Beratung gestellt werden. Wer damit wartet, verliert den Anspruch. Deshalb prüfe ich im Erstgespräch direkt, welche Förderung für Sie in Frage kommt.
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Die wichtigsten Förderprogramme.
Es gibt kein Universalprogramm — die optimale Förderung hängt von Ihrem Bundesland, der Unternehmensgröße und dem Beratungsinhalt ab. Ich kombiniere Programme, um die maximale Förderquote zu erzielen.
BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungsleistungen für KMU bundesweit. Die Förderquote beträgt 50 % (alte Bundesländer) bzw. 80 % (neue Bundesländer + Berlin) auf max. 3.500 € förderfähige Beratungskosten — das entspricht einem maximalen Zuschuss von 1.750 € bzw. 2.800 €.
- ·Unternehmen ab 2 Jahren Bestand
- ·KMU nach EU-Definition
- ·Antrag vor Beratungsstart
SAB Sachsen — Beratungsförderung für KMU
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Unternehmensberatung für sächsische KMU mit bis zu 70 % Förderquote — deutlich höher als das BAFA-Bundesprogramm.
- ·Unternehmenssitz in Sachsen
- ·KMU nach EU-Definition
- ·EFRE-kofinanziert
ESF+ & EFRE — EU-Förderprogramme
EU-Strukturfonds (ESF und EFRE) fließen über Länderprogramme in die Förderung von Unternehmensberatung und Schulungen. Besonders Ostdeutschland profitiert von hohen Kofinanzierungsraten.
- ·Schulungen und Qualifizierungen
- ·Beratung und Prozessoptimierung
- ·Über Länderbehörden beantragt
TAB Thüringen & weitere Länderbanken
Weitere Länder haben eigene Förderbanken mit ähnlichen KMU-Beratungsprogrammen: TAB (Thüringen), IFB (Hamburg), L-Bank (Baden-Württemberg), NBank (Niedersachsen).
- ·Bundeslandabhängig
- ·Oft kombinierbar mit BAFA
- ·Ich prüfe Ihre Optionen
GRW — Regionale Wirtschaftsstruktur
Das Bundesprogramm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ermöglicht in strukturschwachen Regionen (u. a. Sachsen, Thüringen, Brandenburg) deutlich höhere Förderquoten.
- ·Ostdeutsche Bundesländer bevorzugt
- ·Strukturschwache Regionen
- ·In Kombination mit Länderprogrammen
Ich kombiniere Programme für Sie
Die maximale Förderung erzielen Sie oft durch Kombination mehrerer Programme. Ich prüfe, welche Programme für Ihr Unternehmen zutreffen, stelle die Anträge und koordiniere den Ablauf.
Förderprüfung anfragenSo funktioniert Förderung in der Praxis.
Der Förderantrag muss vor Beratungsstart gestellt werden. Deshalb beginnt jedes Projekt mit der Prüfung Ihrer Fördermöglichkeiten.
Erstgespräch & Förderprüfung
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und prüfen direkt, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen.
Antragstellung
Ich stelle die Förderanträge vor Beratungsstart. Das ist die zentrale Voraussetzung für alle Programme. Ohne diesen Schritt entfällt die Förderung.
Förderbescheid erhalten
Nach Eingang des Förderbescheids startet die eigentliche Beratung. Die Bewilligung dauert je nach Programm wenige Tage bis Wochen.
Beratung & Zertifizierung
Die ISO-Beratung läuft ab — von der Gap-Analyse bis zum bestandenen Zertifizierungsaudit. Sie zahlen zunächst das volle Honorar.
Auszahlung des Zuschusses
Nach Vorlage der Abschlussrechnung erstattet die Förderstelle den bewilligten Betrag — direkt auf Ihr Konto.
Fragen zur Förderung.
Kann ich Förderung rückwirkend beantragen?
Nein. Fast alle Förderprogramme verlangen eine Antragstellung vor Beginn der Beratungsleistung. Beginnen Sie die Beratung ohne vorherigen Antrag, entfällt die Förderung vollständig. Das ist der Hauptgrund, warum wir Förderoptionen bereits im Erstgespräch klären.
Darf ich mehrere Förderprogramme gleichzeitig nutzen?
Grundsätzlich ja, aber es gibt Kumulierungsregeln — die Gesamtförderung darf den zulässigen Beihilferahmen nicht überschreiten (De-minimis-Regelung: max. 300.000 € über 3 Jahre). In der Praxis lassen sich häufig zwei Programme kombinieren, ohne gegen Kumulierungsregeln zu verstoßen. Ich prüfe das für Ihren konkreten Fall.
Werden auch Zertifizierergebühren gefördert?
In der Regel nicht direkt — Zertifizierergebühren gelten nicht als Beratungsleistung und sind daher von den meisten Beratungsförderungsprogrammen ausgenommen. Einige Länderprogramme decken jedoch auch Auditkosten ab. Ich kläre das im Einzelfall.
Kostet die Förderberatung extra?
Nein. Förderprüfung und Antragstellung sind fester Bestandteil meines Leistungsumfangs — von der Programmauswahl über die Antragstellung bis zur Mittelabrechnung nach Projektende. Separate Honorare für Förderberatung fallen nicht an. Im Erstgespräch prüfe ich bereits kostenlos, welche Programme für Ihr Unternehmen in Frage kommen.
Lassen Sie uns sprechen.
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Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung und einen konkreten Terminvorschlag, kostenlos und unverbindlich.
- ✓20 Minuten Erstgespräch
- ✓Persönliche Einordnung Ihres Vorhabens
- ✓Fördermittel auf Wunsch direkt mitgeprüft
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